Die Pastoralvereinbarung beschreibt in einer grundlegenden Veränderungssituation der Kirche das Ergebnis des Such- und Planungsprozesses zur zukünftigen Pastoral für den jeweiligen pastoralen Raum im Erzbistum Paderborn. Sie gibt Auskunft über Ziele, Schwerpunktsetzungen sowie über Maßnahmen zu deren Umsetzung im pastoralen Raum in vernetzten Strukturen von Gemeinden, pastoralen Orten und Gelegenheiten.
Als Grundlage des Planungsweges dienen die zentralen Schwerpunktsetzungen - wie die Pastoral der Berufung - sowie all die Anforderungen an die Kirche in der Welt von heute, wie sie der Erzbischof im Zukunftsbild beschrieben hat.
Eine Pastoralvereinbarung als pastorale Konezption entsteht unter der Beteiligung vieler Menschen und Gruppen in den Räumen und entwickelt sich aus dem Dreischritt
Die Pastoralvereinbarung beschreibt auch Einsatz und Förderung von Mitarbeitern, die rechtliche Sozialgestalt sowie die Ausrichtungen und Ausstattungen der Gebäude und Projekte. Die Pastoralvereinbarungen werden mit den Dekanaten und dem Erzbistum abgestimmt.
Der Pastorale Raum bietet unabhängig vom Rechtsmodell den Rahmen zur Profilierung vielfältiger zentraler und dezentraler Orte, an denen Menschen heute Zugänge zu Glaube und Kirche erfahren und vertiefen können.
Folgende Themen sollen in der Pastoralvereinbarung verankert sein:
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